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Pflegegrad 1 bis 5

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen möchten, benötigen Sie einen der fünf Pflegegrade (1-5). Ein Pflegegrad ist ein „Grad der Pflegebedürftigkeit“ und drückt aus, wie stark pflegebedürftig jemand ist.

Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 sprechen wir über eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Dies ist die unterste Stufe von insgesamt 5 Pflegegraden. Personen mit dieser Beurteilung werden als „selbständig“ eingestuft. Bei der Pflegebegutachtung geht es um das Ausmaß der Selbständigkeit. Es wird beurteilt, ob sich die Person selbständig bewegen kann, ob sie sich in Zeit und Ort orientiert, in welchem Zustand befindet sich die Person psychisch, ob sie sich um sich selbst kümmern kann auch im Zusammenhang mit Selbstversorgung.

Pflegegeld bei Pflegegrad 1

Es gibt Leistungen, die bei Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden können. Es handelt sich um:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 40 € monatlich
Technische PflegehilfsmittelJa
Entlastungsbetrag125 € monatlich
Steuererleichterung333 € monatlich **

Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Es bedeutet, dass die Person in Sachen Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten erheblich eingeschränkt ist. Mit diesem Grad ist es möglich die Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Es gibt Leistungen, die bei Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können. Es handelt sich um:

Pflegegeld332 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 40 € monatlich
Verhinderungspflegebis zu 1.612 Euro im Jahr
Entlastungsbetrag125 € monatlich
Steuererleichterung333 € monatlich **
Technische PflegehilfsmittelJa

Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 steht in der Mitte und wird bezeichnet als schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Es handelt sich um eine Person mit einer schweren Beeinträchtigung von Fähigkeiten.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Es gibt Leistungen, die bei Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden können. Es handelt sich um:

Pflegegeld572 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 40 € monatlich
Verhinderungspflegebis zu 1.612 Euro im Jahr
Entlastungsbetrag125 € monatlich
Steuererleichterung333 € monatlich **
Technische PflegehilfsmittelJa

Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten vor. Diese Person ist auf eine Pflegekraft in vielen Bereichen angewiesen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Es gibt Leistungen, die bei Pflegegrad 4 in Anspruch genommen werden können. Es handelt sich um:

Pflegegeld764 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 40 € monatlich
Verhinderungspflegebis zu 1.612 Euro im Jahr
Entlastungsbetrag125 € monatlich
Steuererleichterung333 € monatlich **
Technische PflegehilfsmittelJa

Pflegegrad 5

Pflegerad 5 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung. In diesem Fall sprechen wir über eine Person, die auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesen ist, manchmal auf eine Versorgung von einem Betreuer mit medizinischer Ausbildung/Kenntnissen. 

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Es gibt Leistungen, die bei Pflegegrad 5 in Anspruch genommen werden können. Es handelt sich um:

Pflegegeld946 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 40 € monatlich
Verhinderungspflegebis zu 1.612 Euro im Jahr
Entlastungsbetrag125 € monatlich
Steuererleichterung333 € monatlich **
Technische PflegehilfsmittelJa

Beurteilung der Pflegegrade

Die Beurteilung erfolgt für gesetzlich Versicherte durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und für privat Versicherte durch MEDICPROOF. Sie findet in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person statt. Nach Abschluss der Bewertung erhalten die Betroffenen ein maßgeschneidertes Gutachten mit einer Empfehlung für den Pflegegrad. Die Pflegegrade sind in § 15 SGB XI definiert.

*Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Preise lediglich zur Orientierung dienen. Die tatsächlichen Kosten können je nach individuellem Fall variieren.

**Es sind bis zu 4.000,- € jährlich (333,33 € mtl.) Steuererstattung für Pflege- und Betreuungsleistungen möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater